WHG-Konformität
Als spezialisierter Dienstleister für Oberflächenwassermanagement und Stauanlagen nach WHG begleiten wir Industrieunternehmen von der ersten Standortanalyse bis zur Betriebsgenehmigung.
Unsere Leistungen umfassen die hydraulische Bemessung von Rückhaltebecken, die Erstellung wasserrechtlicher Anträge sowie die Überwachung bestehender Anlagen nach DIN 19700.
Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine technische Ersteinschätzung zu Ihrer Oberflächenwasser- oder Stauanlagenfrage – kostenfrei und unverbindlich.
Schematische Darstellungen und Screenshots aus Planungs- und Überwachungsprojekten für Oberflächenwasser-Netzwerke und Stauanlagen.
Jede Benutzung eines Gewässers – auch die Versickerung von Niederschlagswasser – bedarf nach § 8 WHG einer Erlaubnis oder Bewilligung. Die untere Wasserbehörde prüft, ob das Vorhaben das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt.
Für Anlagen nach DIN 19700 sind ein Standsicherheitsnachweis, ein Betriebs- und Überwachungsplan sowie ein hydraulisches Bemessungsgutachten erforderlich. Die Unterlagen müssen von einer anerkannten Sachverständigenstelle geprüft werden.
Die Kosten richten sich nach dem Gebührenrahmen der Länder und der Komplexität des Vorhabens. Typisch sind Gebühren zwischen 2.500 und 15.000 Euro, hinzu kommen Gutachterkosten für Hydrologie, Bodenkunde und Ökologie.
Bei vollständigen Unterlagen rechnen Sie mit drei bis sechs Monaten. Fehlen Nachweise zur Bodenpassierbarkeit oder zum Grundwasserflurabstand, verlängert sich das Verfahren um mindestens acht Wochen.
Ja, nach § 5 WHG und den einschlägigen Technischen Regeln (DWA-A 117, DWA-M 153) sind Aufzeichnungen über Wartung, Inspektion und abflussrelevante Ereignisse zu führen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre.
Je nach Platz und Bodenbeschaffenheit kommen Mulden-Rigolen-Systeme, Sickerbecken oder begrünte Dachflächen in Betracht. Bei geringer Durchlässigkeit sind kombinierte Systeme mit Drosselabfluss und Notüberlauf Stand der Technik.